Ab 2022 wird das Tagesbetreuungssystem vereinfacht

Der Regierungsrat hat den Zeitpunkt der Inkraftsetzung des neuen Tagesbetreuungsgesetzes festgelegt: Das Gesetz wird auf 1. Januar 2022 in Kraft treten, zusammen mit den zwei ausführenden Verordnungen, der Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung (KTV) sowie der Tagesbetreuungsbeitragsverordnung (TBV). Das Tagesbetreuungsgesetz aus dem Jahr 2003 wird damit abgelöst.

Mit dem neuen Tagesbetreuungsgesetz werden die Betreuungsbeiträge an die Eltern erhöht, das System vereinfacht und Transparenz über das Angebot geschaffen. Es gibt neu zwei Kategorien von Kindertagesstätten: Kindertagesstätten mit und ohne Betreuungsbeiträge. Alle Eltern können sich den Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte ihrer Wahl selbst suchen, oder – falls sie keinen Platz finden – sich einen Betreuungsplatz durch die zuständigen Beratungs- und Vermittlungsstellen vermitteln lassen. Ein online Kita-Verzeichnis und die Beratungs- und Vermittlungsstellen unterstützen die Eltern bei Platzsuche.

Die Tagesbetreuung ist wesentlicher Teil des Angebots an familienergänzender Betreuung von Kindern im Kanton Basel-Stadt. Sie bietet frühkindliche Bildung und Erziehung und unterstützt Familien bei der Betreuung von Kindern. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit.

Im Jahr 2020 gab es im Kanton Basel-Stadt total 4‘298 bewilligte Kita-Plätze, die von rund 5‘700 Kindern besucht wurden, davon rund 3‘600 Kinder mit Beiträgen von Kanton und Gemeinden.

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