Berechnung von Stipendien
Jedes Stipendiengesuch wird als Einzelfall und unter Berücksichtigung der spezifischen Situation der Person in Ausbildung beurteilt. Bei der Berechnung von Ausbildungsbeiträgen werden die finanziellen Verhältnisse der Eltern – Einkommen und Vermögen – stets miteinbezogen. Dies gilt auch für über 25-Jährige.
Jedes Stipendiengesuch wird als Einzelfall und unter Berücksichtigung der spezifischen Situation der Person in Ausbildung beurteilt. Bei der Berechnung von Ausbildungsbeiträgen werden die finanziellen Verhältnisse der Eltern – Einkommen und Vermögen – stets miteinbezogen. Dies gilt auch für über 25-Jährige.
Die Kosten für einen eigenen Haushalt werden im Budget der Person in Ausbildung in folgenden Fällen unter «Lebenshaltungskosten/Wohnen» berücksichtigt:
- Die Reisezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen elterlichem Wohnort und Ausbildungsort beträgt über eine Stunde pro Weg, und eine entsprechende Ausbildung wird in der Region Basel nicht angeboten.
- Es bestehen zwingende soziale, familiäre oder gesundheitliche Gründe für einen eigenen Haushalt.
- Die Person in Ausbildung führt einen eigenen Haushalt mit Partnerin, Partner oder eigenen Kindern. Die Einkünfte von Partnerinnen und Partnern fliesst in die Stipendienberechnung mit ein.
- Die Person in Ausbildung ist teilweise elternunabhängig.
Für Personen ohne Kinder sind Stipendien auf einen Höchstbetrag von jährlich CHF 19'000 begrenzt. Für Personen mit Kindern richten sich die Stipendien-Höchstbeträge nach der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen. Zusätzlich können Darlehen gesprochen werden.
Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen