Anerkannte Ausbildungen

Für ein Stipendium kommen nachfolgende Ausbildungen und infrage, wenn sie

  • vom Bund oder von den Kantonen anerkannt sind und
  • nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit beginnen.

Auf der Sekundarstufe II:

  • Berufslehren
  • Brückenangebote (schulisches und kombiniertes Profil, Vorkurse, Vorlehren)
  • Gymnasium
  • Wirtschaftsmittelschule
  • Informatikmittelschule
  • Fachmittelschule

Auf der Tertiärstufe:

  • Höhere Fachschulen
  • Fachhochschulen
  • Pädagogische Hochschulen
  • Universitäten/ETH

Ausbildungen im Ausland

Stipendien für eine Ausbildung im Ausland sind möglich, sofern es sich um eine staatlich anerkannte Ausbildung handelt und die Aufnahmebedingungen für eine entsprechende Ausbildung in der Schweiz erfüllt sind.

Vorbereitungskurse

Für Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen der höheren Berufsbildung – Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen – können unter bestimmten Bedingungen Ausbildungsbeiträge in Form von Darlehen bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass die Kurse vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannt sind. Auch andere studienvorbereitende Angebote wie zum Beispiel Passerellen und obligatorische Vorbereitungskurse können durch Ausbildungsbeiträge gefördert werden.

Liste der vom SBFI anerkannten vorbereitenden Kurse

Zweitausbildungen und private Angebote

Zweitausbildungen können in Ausnahmefällen unterstützt werden. Es besteht jedoch im Gegensatz zu Erstausbildungen kein Rechtsanspruch auf Stipendien. Ausbildungen bis zum erstmaligen Erwerb eines Abschlusses auf Masterstufe gelten als Erstausbildung. Deshalb gilt beispielsweise ein Hochschulstudium, das nach Abschluss einer höheren Berufsbildung absolviert wird, als Teil der Erstausbildung und nicht als Zweitausbildung.

Der Anspruch auf Stipendien besteht für eidgenössisch reglementierte und anerkannte Ausbildungen. Für Bildungsgänge an privaten Ausbildungsinstitutionen sind Stipendien nur möglich, wenn es nachweislich kein gleichwertiges staatliches Angebot gibt.

Weiterbildungen und berufsbegleitende Ausbildungen

Weiterbildungen nach Abschluss einer Ausbildung auf Tertiärstufe können nur in Ausnahmefällen unterstützt werden, zum Beispiel die Vorbereitung auf Staats- und Anwaltsexamen sowie Kurse, die mit eidgenössischen Weiterbildungstiteln abgeschlossen werden. Die Unterstützung erfolgt in der Regel in Form von Darlehen. Für berufsbegleitende Ausbildungen, die eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit neben der Ausbildung erlauben, werden nur in Ausnahmefällen Stipendien oder Darlehen bewilligt.