Darlehen


Für ein Darlehen kommen Ausbildungen auf der Tertiärstufe infrage, wenn

  • aus finanziellen Gründen keine Stipendien möglich sind, der Ausbildungserfolg ohne Unterstützung aber gefährdet wäre
  • der stipendienrechtliche Höchstbetrag die persönlichen Kosten nicht deckt
  • Elternbeiträge gemäss Stipendienberechnung nicht erbracht werden oder 
  • andere Gründe vorliegen, weshalb die gesprochenen Stipendien nicht ausreichen. 

In begründeten Fällen werden Darlehen auch an Personen vergeben, die kurz vor ihrem Ausbildungsabschluss stehen, aber die beitragsberechtigte Studienzeit bereits überschritten haben.

Darlehen sind zudem für Zweitausbildungen und im Weiterbildungsbereich möglich. Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen, die Vorbereitung auf Staats- und Anwaltsexamen sowie Vorbereitungskurse zum Erlangen von eidgenössischen Weiterbildungstiteln werden ausschliesslich mit Darlehen unterstützt.

Zinsen

Während der Ausbildung sind Ausbildungsdarlehen zinsfrei. Unmittelbar nach dem Abschluss oder einem Abbruch der Aus- oder Weiterbildung beginnt die Verzinsung. Die Darlehen werden zu einem vom Regierungsrat festgesetzten Zinsfuss verzinst (2023: vier Prozent).

Rückzahlung von Darlehen

Das Amt für Ausbildungsbeiträge regelt die Rückzahlung von Darlehen in einem Rückzahlungsplan. Dabei wird auf die ökonomischen Verhältnisse der Schuldnerinnen und Schuldner Rücksicht genommen. Die Rückzahlungsraten betragen mindestens einen Zwölftel der geschuldeten Summe bzw. mindestens CHF 2’400 pro Jahr.