Wer kann ein Gesuch einreichen?
Ein Rechtsanspruch auf Stipendien besteht für bedürftige Personen in Ausbildung bis zum Alter von 40 Jahren, wenn sie eine anerkannte Ausbildung absolvieren und
- die Eltern im Kanton Basel-Stadt leben oder
- die Person in Ausbildung nach einer abgeschlossenen ersten berufsbefähigenden Ausbildung während mindestens zwei Jahren finanziell unabhängig in Basel-Stadt gelebt hat.
und die Person in Ausbildung eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Sie ist Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger.
- Sie besitzt eine Niederlassungsbewilligung C.
- Sie besitzt eine Aufenthaltsbewilligung B, die seit mindestens fünf Jahren besteht.
- Sie ist ein anerkannter oder vorläufig aufgenommener Flüchtling.
Seit Herbst 2022 können auch folgende Personen ein Gesuch einreichen:
- Über 40-Jährige, die aus wirtschaftlicher Notwendigkeit eine Ausbildung absolvieren
- Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer
- Personen mit Aufenthaltsbewilligung B, die seit weniger als fünf Jahren besteht.