Wer kann ein Gesuch einreichen?

Ein Rechtsanspruch auf Stipendien besteht für bedürftige Personen in Ausbildung bis zum Alter von 40 Jahren, wenn sie eine anerkannte Ausbildung absolvieren und

  • die Eltern im Kanton Basel-Stadt leben oder
  • die Person in Ausbildung nach einer abgeschlossenen ersten berufsbefähigenden Ausbildung während mindestens zwei Jahren finanziell unabhängig in Basel-Stadt gelebt hat.

und die Person in Ausbildung eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Sie ist Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger.
  • Sie besitzt eine Niederlassungsbewilligung C.
  • Sie besitzt eine Aufenthaltsbewilligung B, die seit mindestens fünf Jahren besteht.
  • Sie ist ein anerkannter oder vorläufig aufgenommener Flüchtling.

Seit Herbst 2022 können auch folgende Personen ein Gesuch einreichen:

  • Über 40-Jährige, die aus wirtschaftlicher Notwendigkeit eine Ausbildung absolvieren
  • Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer
  • Personen mit Aufenthaltsbewilligung B, die seit weniger als fünf Jahren besteht.

Antragsformular für Ausbildungsbeiträge anfragen